RS0119691 – OGH Rechtssatz
RS0119691 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Im kartellrechtlichen außerstreitigen kontradiktorischen Verfahren, in denen sich die Parteien in gegenläufigen Rollen gegenüber stehen, sind bei Fragen, für die eine Regelung im Außerstreitgesetz selbst nicht vorgesehen sind, die Bestimmungen der ZPO zugrundezulegen. Hier: Antragsrückziehung.