JudikaturJustizRS0119686

RS0119686 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Dezember 2010

Bei dem Anspruch des Arbeitnehmers auf Ausstellung eines Lohnzettels handelt es sich um einen Anspruch öffentlich-rechtlicher Natur, für welchen der Rechtsweg unzulässig ist. Der im öffentlichen Recht begründete Anspruch auf Ausstellung eines Lohnzettels wird durch § 61 Abs1 Z 3 ASGG nicht betroffen. Der Anspruch könnte nur dann im Klageweg durchgesetzt werden, wenn er sich auf einen privatrechtlichen Rechtsgrund (Anerkenntnis, Vergleich, vertragliche Vereinbarung) stützt.

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2