JudikaturJustizRS0119665

RS0119665 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. September 2009

Ein nach § 144a StPO erlassenes Belastungs- und Veräußerungsverbot steht dem Rechtsschutzinteresse eines Privatgläubigers des von einer solchen einstweiligen Verfügung Betroffenen an der Erlassung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots nach § 379 EO nicht entgegen.

Entscheidungen
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