JudikaturJustizRS0119654

RS0119654 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. März 2006

Hat der Verletzte keine Frist in sein Begehren auf Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung aufgenommen, so hat das Gericht in analoger Anwendung des § 409 Abs 2 ZPO von Amts wegen eine angemessene Frist zu setzen.

Entscheidungen
2