Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung, die im Übrigen bestätigt wird, wird in ihrem Ausspruch über die Veröffentlichungsermächtigung (Punkt II. des Spruchs) dahin ergänzt, dass die Frist zur Veröffentlichungsermächtigung mit 6 Monaten nach Zustellung dieser Entsche…
Text Entscheidungsgründe: Die Rechtssache war bereits Gegenstand einer Entscheidung des erkennenden Senats; hinsichtlich Vorbringen, Verfahrensgang und Sachverhalt im Sicherungsverfahren wird auf die dort ergangene Entscheidung 4 Ob 124/02t = MR 2002, 325 - Format Money verwiesen. Im Hauptverfahren wend…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht die Bestimmung des § 25 Abs 3 UWG unrichtig angewendet hat; das Rechtsmittel ist auch teilweise berechtigt. 1. Zu den Unterlassungsansprüchen Die Beklagte stellt nicht in Abrede, dass die konkrete Gestaltung der einander im Verfahren gegenübersteh…