Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat den beklagten Parteien die mit 962,86 EUR (darin 160,47 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist uneheliche Tochter des am 28. 7. 1999 verstorbenen Emmerich G***** (Erblasser). Dieser hinterließ neben der Klägerin seine Gattin Hildegard und drei Söhne aus dieser Ehe, darunter den Erstbeklagten, sowie einen weiteren Sohn aus erster Ehe Helmut. Der Erblasser…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist zulässig, aber nicht berechtigt. Der Anspruch der erblasserischen Witwe auf das gesetzliche Vorausvermächtnis nach § 758 ABGB wird auch von der Klägerin nicht in Zweifel gezogen. Sie vertritt jedoch die Auffassung, das gesetzliche Vorausvermächtnis sei weder ein Teilung…