Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 742,27 EUR (darin 123,71 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine Bringungsgemeinschaft öffentlichen Rechts, ist seit 1993 Eigentümerin des im Grenzkataster eingetragenen Weggrundstücks 806 und seit 2002 Eigentümerin des nördlich anschließenden Straßengrundstücks 414/12, das nicht im Grenzkataster eingetragen ist; beide Gru…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig, aber nicht berechtigt. Die Klägerin macht geltend, sie habe ihr Eigentum an jenen Teilflächen ihrer Weggrundstücke nachgewiesen, auf denen sich die strittige Buchenhecke befinde. Für das im Grenzkataster eingetragene Grundstück …