JudikaturJustizRS0119578

RS0119578 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Oktober 2017

Die Fragen, ob bei Erstellung des Jahresabschlusses die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden und ob der Abschlussprüfer die gesetzlich gebotene Sorgfalt eingehalten hat, sind gemischte Fragen (quaestiones mixtae); zum Tatsachensubstrat gehört es u.a., in welchem Ausmaß und bis zu welcher "Tiefe" eine Abschlussprüfung vorzunehmen ist.

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2