RS0119578 – OGH Rechtssatz
RS0119578 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Fragen, ob bei Erstellung des Jahresabschlusses die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden und ob der Abschlussprüfer die gesetzlich gebotene Sorgfalt eingehalten hat, sind gemischte Fragen (quaestiones mixtae); zum Tatsachensubstrat gehört es u.a., in welchem Ausmaß und bis zu welcher "Tiefe" eine Abschlussprüfung vorzunehmen ist.