JudikaturJustizRS0119572

RS0119572 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Dezember 2012

Zweck und Bedeutung der raumordnungsrechtlichen Vorschriften ist es, den eben nur einmal vorhandenen Grund und Boden optimal für die verschiedenen Bedürfnisse und Zielsetzungen zu nutzen und den durch die Auswirkungen der Technik und die Unvernunft der Menschen bedrohten Lebensraum von Pflanzen, Tieren und Menschen zu schützen. Der vermögensrechtliche Schutz einer bestimmten Person, deren Grundstück an eine Liegenschaft angrenzt, auf der ein Gebäude errichtet wird, ist von den Vorschriften des zitierten Gesetzes nicht bezweckt.

Entscheidungen
2