Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Sachbeschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung lautet: „Der Antrag des Antragstellers, einen vorläufigen Verwalter iSd § 23 WEG zu bestellen, wird abgewiesen.“ Der Antragsteller ist schuldig, dem 117. Antragsgegner, der 118.…
Text Begründung: Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft. Die P***** Dr. ***** GmbH war ehemals die Verwalterin der Liegenschaft; über deren Vermögen wurde mit Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 13. August 2010 der Konkurs eröffnet. Der Geschäf…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und berechtigt. 1.1 Die in § 833 ABGB geregelte Selbstverwaltung der Miteigentümer ist als Normalfall der Verwaltung konzipiert. Ein Übergang von der Selbst- zur Fremdverwaltung, sowohl was die Beendigung der Selbstverwaltung betrifft als auch die Auswahl der Person …