Spruch Der Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 22. September 2003, GZ 143 Hv 43/03x-67, verletzt durch den Ausspruch, dass die Ansprüche der Privatbeteiligten BI Manfred V***** und Major Helmut S***** in Höhe von insgesamt 1.500 EUR aus dem vom Bund infolge rechtskräftig angeordneter Abs…
Text Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Jugendschöffengericht vom 21. Juli 2003, GZ 143 Hv 43/03x-54, wurde Emmanuel D***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 (vierter Fall) und Abs 3 erster Fall SMG und der Vergehen nach § 28 Abs 1 SMG, des versuchten Widerstand…
Rechtliche Beurteilung Dieser Beschluss steht - wie der Generalprokurator in seiner zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zutreffend aufzeigt - mit dem Gesetz in zweifacher Hinsicht nicht im Einklang: Zunächst ist festzuhalten, dass die Bejahung der Anspruchsvoraussetzungen nach § 373b StPO durch den V…