Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie wie folgt zu lauten haben: "Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen 23.991 EUR brutto samt 10,75 % Zinsen aus 2.555,10 EUR seit 15. 4. 2002, 10,75 % Zinsen aus EUR 2.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Vertragsassistentin an der Universität S*****, einem Rechtsträger, der der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegt. Auf ihr Dienstverhältnis findet das VBG 1948 idgF Anwendung. Die Höhe des Monatsbezuges der Klägerin aus dieser Tätigkeit betrug zuletzt 2.540,60…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen von der Klägerin erhobene Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig. Die Revision ist auch berechtigt. Vorweg ist auf den erstmals im Revisionsverfahren erhobenen Einwand der Beklagten einzugehen, sie sei nicht passiv legitimiert, weil aufgrund des Inkrafttretens…