BezBegrBVG
Auf die Versorgungsbezüge des überlebenden Ehegatten und der Waisen sind die §§ 4 und 5 mit der Maßgabe anzuwenden, dass bei der Vergleichsberechnung
1. beim überlebenden Ehegatten 60 vH,
2. bei einem Vollwaisen 36 vH,
3. bei einem Halbwaisen 24 vH
des im § 5 Abs. 2 vorgesehenen Betrages zu Grunde zu legen ist.
§ 6 BezBegrBVG · BezBegrBVG · Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre
§ 6 Versorgungsbezug
…Versorgungsbezug § 6. Auf die Versorgungsbezüge des überlebenden Ehegatten und der Waisen sind die §§ 4 und 5 mit der Maßgabe anzuwenden, dass bei der Vergleichsberechnung…
§ 3 S.BG 1998 · S.BG 1998 · Salzburger Bezügegesetz 1998
§ 3 Gemeinsame Bestimmungen
…Ruhebezüge oder Versorgungsbezüge nach bezügerechtlichen Regelungen des Bundes oder der Länder oder nach entsprechenden Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften gelten die §§ 4 bis 7 BezBegrBVG in der jeweils geltenden Fassung. (4) Personen, die Ansprüche nach diesem Gesetz haben, haben die für die Berechnung und steuerliche Behandlung der Bezüge erforderlichen Daten…
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