RS0119390 – OGH Rechtssatz
RS0119390 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Klage auf Wiederaufnahme des Ehescheidungsverfahrens hinsichtlich des Verschuldens an der Zerrüttung der Ehe ist nicht als Klage "über die Scheidung" im Sinne des § 76 Abs 1 JN zu qualifizieren. Die Zuständigkeit richtet sich daher nicht nach § 76a JN. (Die Ehe wurde von einem Gerichtshof erster Instanz geschieden.)