JudikaturJustizRS0119371

RS0119371 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. April 2023

Ein Schaden in voller Höhe der irrtumsbedingten Leistung tritt auch dann ein, wenn die Gegenleistung unter Beachtung opferbezogener Faktoren aus wirtschaftlicher Sicht wertlos ist (WK-StGB - 2 § 146 Rz 82).

Entscheidungen
7