Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung zu lauten hat: "Der Beklagte ist schuldig, der klagenden Partei EUR 10.900,93 samt 4 % Zinsen seit 1. 3. 2003 zu bezahlen. Das Zinsenmehrbegehren von 2 % Zinsen aus EUR 10.900,93 seit 1. 3. 2…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte nahm am 27. 2. 2001 als Lenker eines von ihm gehaltenen LKW samt Einachsanhänger an einem Faschingsumzug in L***** teil. Am Anhänger befand sich eine auf einem Drehteller montierte im ausgefahrenen Zustand, 31 m lange, im Unfallszeitpunkt aber auf 6 m Länge zusamme…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und berechtigt. Vorauszuschicken ist, dass der Beklagte gemäß § 11 Abs 3 KHVG nur dann im Rahmen des § 7 KHVG regresspflichtig sein kann, wenn er durch Verletzung einer der in § 5 Abs 1 KHVG erschöpfend aufgezählten Obliegenheiten die Leistungsfreiheit der klagenden Partei …