Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss des Berufungsgerichtes wird aufgehoben und in der Sache selbst zu Recht erkannt, dass das Ersturteil einschließlich seiner Kostenentscheidung wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 2.565,90 …
Text Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 25. 9. 1995, 24c Vr 9748/95, in der Strafsache gegen den Kläger und andere wegen §§ 146 ff, 158, 159 StGB wurde der Beklagte zum Sachverständigen bestellt und ersucht, binnen 6 Monaten Befund und Gutachten über Eintritt…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig (§ 519 Abs 2 ZPO iVm § 502 Abs 1 ZPO); er ist auch iSd Wiederherstellung des klageabweisenden Ersturteils berechtigt. Sachverständige haben für ihre Tätigkeit in gerichtlichen Verfahren Anspruch auf Gebühren nach dem Gebührenanspruchsgesetz 1975 (§ 1 GebAG 1975). Der Gebühren…