Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 373,68 EUR (darin 62,28 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Beklagte stellte in dem gegen sie geführten Verfahren auf Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft an einer im Sprengel des angerufenen Erstgerichts gelegenen Liegenschaft nach bereits mehrfach und beidseits erfolgtem Schriftsatzwechsel, Durchführung der vorbereitenden Tagsatzung sowie…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig ( Mayr in Rechberger 4 § 31 JN Rz 6 mwN), aber nicht berechtigt. Die Klägerin beantragt in der Rekursbeantwortung, dem Rekurs nicht Folge zu geben. Gemäß § 31 JN kann aus Gründen der Zweckmäßigkeit auf Antrag einer Partei anstelle des zuständigen Gerichts ein anderes Gericht …