Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat die Kosten ihres erfolglosen Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Begründung: In seiner beim Landesgericht Krems an der Donau eingebrachten Amtshaftungsklage bringt der Kläger vor, grundbücherlicher Eigentümer einer im Bezirk Zwettl gelegenen Liegenschaft zu sein. Begehrt wird die Feststellung der Haftung der Republik Österreich für sämtliche Schäden aus der nicht…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diese Entscheidung gerichtete Rekurs ist zulässig (RIS-Justiz RS0046269), aber nicht berechtigt. Gemäß § 86a JN können Rechtssubjekte, für welche die Finanzprokuratur einzuschreiten hat, bei den sachlich zuständigen Gerichten in der Landeshauptstadt des Landes geklagt werde, in dem der Klä…