Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs der betreibenden Partei wird Folge gegeben. Der Beschluss des Rekursgerichts wird dahin abgeändert, dass er insgesamt einschließlich der unbekämpft gebliebenen Teilabweisung zu lauten hat: „Aufgrund des rechtswirksamen Vergleichs des Bezirksgerichts Spittal an d…
Text Begründung: Am 28. Juni 2011 schloss Dr. S***** als Insolvenzverwalterin im Schuldenregulierungsverfahren des Rechtsvorgängers des betreibenden Gläubigers im Eigentum der Liegenschaften EZ 70 und 71 Grundbuch ***** mit den verpflichteten Parteien einen prätorischen Vergleich mit (unter anderem) folg…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil das vom Rekursgericht erzielte Auslegungsergebnis mit dem Wortlaut des Titels und dem Antragsvorbringen der betreibenden Partei unvereinbar ist; er ist auch im Umfang des Revisionsrekursbegehrens berechtigt. 1. Der Nichtigkeitsgrund der mangelnden Begründung na…