JudikaturJustizRS0119095

RS0119095 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 2023

Ob ein Verhalten einen Abgabentatbestand erfüllt, richtet sich nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt des Sachverhaltes, auch wenn das zu prüfende Verhalten gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.

Entscheidungen
5