Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Der Rekurswerber hat die Kosten seines Rechtsmittels selbst zu tragen. …
Text Begründung: Das dem Klagebegehren nur teilweise stattgebende Urteil wurde dem Verfahrenshelfer des Klägers am 27. 8. 2003 zugestellt. Mit Beschluss vom 16. September 2003 - dem Verfahrenshelfer nach der Aktenlage zugestellt am 25. 9. 2003 - wurde die dem Kläger bewilligte Verfahrenshilfe für erlosc…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist nicht berechtigt. Auch wenn - wovon trotz Fehlens jeglicher Hinweise im Akteninhalt auf Grund der vorgelegten Telekopie wohl auszugehen ist - das Vorbringen des Rekurswerbers über die am 23. 9. 2003 erfolgte Übermittlung des Beschlusses vom 16. 9. 2003 per Telefax zutrifft, erweist si…