Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Beklagte ist schuldig, der Klägerin die mit 665,66 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin 110,94 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine ehemals im Handelsregister des Handelsgerichts Wien eingetragene Gesellschaft mbH, ist Herstellerin des im Jahr 1936 gedrehten Spielfilms "Die Puppenfee". Regisseur war der am 2. 12. 1975 verstorbene und in Niederösterreich geborene E. W. Emo. Das Drehbuch st…
Rechtliche Beurteilung Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Beklagten ist zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. I. Zur Parteifähigkeit der Klägerin Der Beklagte hat erstmals in einem im Berufungsverfahren zusätzlich zur Berufung nachträglich eingebrachten Schriftsatz geltend gemacht, dass die Klägerin nicht …