Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 686,88 EUR (darin 114,48 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Das Erstgericht bewilligte mit Beschluss vom 3. Februar 2000 der nun klagenden Bank (im Folgenden nur klagende Partei) wider den nun beklagten Masseverwalter (im Folgenden nur Masseverwalter) im Konkurs über das Vermögen einer Pensionsinhaberin die Zwangsversteigerung dreier Li…
Rechtliche Beurteilung Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der klagenden Partei ist zulässig, aber nicht berechtigt. Für dieses Ergebnis ist allerdings die Beurteilung der Frage, ob im konkreten Fall eine stillschweigende Vereinbarung über die Verteilung eines Betrags von 156.000 S = 11.336,96 EUR im Zwangsverst…