Spruch Das Rechtsmittel wird, soweit es sich inhaltlich (als Rekurs) gegen den Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichts richtet, zurückgewiesen. Im Übrigen wird der Revision nicht Folge gegeben. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde von der Beklagten bei der Veranlagung von insgesamt 2,9 Mio EUR beraten. Er wollte langfristig veranlagen, (insgesamt) einen (Netto )Ertrag von etwa 2 % pa über der Inflationsrate erzielen und keine besonderen Risiken eingehen, insbesondere keinen Kapitalverlus…
Rechtliche Beurteilung Die ordentliche Revision sei nicht zulässig, weil das Berufungsgericht keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 2 ZPO zu beantworten gehabt habe. I. Soweit die „Revision“ den Beschluss des Berufungsgerichts bekämpft, mit dem es die erstinstanzliche Entscheidung über das Zinsenbegehren teilweise au…