JudikaturJustizRS0118790

RS0118790 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 2014

Im Verfahren zur vorläufigen Erhöhung sind weder Fragen der Hauptmietzinsabrechnung noch der Kategorieeinstufung oder Nutzflächenstreitigkeiten zu lösen.

Entscheidungen
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