Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts einschließlich des in Rechtskraft erwachsenen Teils lautet: Urkunden 1 Einantwortungsbeschluss vom 18. 11. 2015 2 Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom 23. 02. 20…
Text Begründung: Die Erstantragstellerin, die Zweitantragstellerin und der Drittantragsteller sind die Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG *****. Das (Mit )Eigentum der Erstantragstellerin und der Zweitantragstellerin beruht auf ihrer Einantwortung als Erbinnen eines noch im Grundbuch eingetragenen …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und berechtigt, weil dem Rekursgericht eine auch im Einzelfall zu korrigierende Fehlbeurteilung unterlaufen ist. 1.1. Das Rekursgericht hat die Rechtsfrage, ob der von den Antragstellern vorgelegte Bescheid des Magistrats der Stadt Wien – Magistratsabteilung 64 vom …