Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten. …
Text Begründung: Der Kläger ist der Stiefsohn, der Beklagte der (außereheliche) Sohn des ersten Mannes von Theodora H***** (in der Folge: Erblasserin). Im Testament vom Februar 1985 bestimmte die Erblasserin den Kläger und dessen Frau zu ihren Erben. Am 13. 1. 1986 verfasste sie auf einem Blatt Papier f…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs des Klägers ist zulässig, weil Rechtsprechung zu einem vergleichbaren Sachverhalt fehlt; das Rechtsmittel ist aber nicht berechtigt. Der Kläger wirft dem Berufungsgericht vor, mit seiner Entscheidung von Grundsätzen der Entscheidungen 7 Ob 118/02g (teilweise veröffentlicht in ecolex 2002,…