Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen, die im Umfang der Stattgebung eines Teilbegehrens von 869 EUR netto als unbekämpft unberührt bleiben, werden bezüglich eines Begehrens von 645,23 EUR netto aufgehoben und die Rechtssache in diesem Umfang an das Erstgericht zur erg…
Text Begründung: Die Klägerin war vom 28. 3. 2001 bis 4. 5. 2001 bei der I***** Gesellschaft ***** mbH in I***** zu einem monatlichen Bruttogehalt von 1.776,12 EUR beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch berechtigten vorzeitigen Austritt der Klägerin. Die Dienstgeberin der Klägerin bezahlte am 28.…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Revision der Klägerin ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig und im Sinne des Eventualantrages auf Aufhebung im Ergebnis auch berechtigt. Vorauszuschicken ist, dass die Beantwortung der Frage, wie sich das der Klägerin zustehende IAG ausgehend von dem festgest…