JudikaturJustizRS0118748

RS0118748 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2023

Das Berufungsgericht darf den Wert des Entscheidungsgegenstands - bezogen auf den objektiven Wert der Streitsache - weder übermäßig hoch noch übermäßig niedrig ansetzen; ist eine solche Fehlbewertung offenkundig, dann ist der Oberste Gerichtshof daran nicht gebunden.

Entscheidungen
39