Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit EUR 219,96 (darin enthalten EUR 36,66 USt) bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die klagende Partei begehrte die Zahlung von 10.202 EUR für Agenturleistungen und - gestützt auf § 1333 Abs 3 ABGB - an Schadenersatz 503,92 EUR für Kosten eines anwaltlichen Mahnschreibens sowie 16 EUR für Kosten einer Zentralmeldeauskunft, insgesamt somit EUR 10.721,92. In ihre Kostenn…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen Rekurs der klagenden Partei ist gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO ohne Rücksicht auf den Wert des Entscheidungsgegenstands und das Vorliegen erheblicher Rechtsfragen zulässig (SZ 59/28); er ist aber nicht berechtigt. Vorprozessuale Kosten, die mit der späteren Prozessführung im Zusammenhang steh…