RS0118658 – OGH Rechtssatz
RS0118658 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Wurde-wie in der Praxis üblich-bei der Enthebung des früheren Masseverwalters sofort ein neuer Masseverwalter bestellt wurde und diese Bestellung gleichzeitig mit der Abberufung des bisherigen Masseverwalters wirksam, mangelt es an einerLücke in der Vertretung "der Konkursmasse", der Eintritt einer durch die Umbestellung des Masseverwalters bewirkten Unterbrechung des Verfahrens ist daher zu verneinen.