JudikaturJustizRS0118636

RS0118636 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Februar 2022

Die endgültig feststehende Nichterrichtung eines ursprünglich geplanten und in die Wohnungseigentumsbegründung einbezogenen Objekts ist dessen Untergang gleichzuhalten, was wiederum gemäß § 35 WEG 2002 (vormals § 21 WEG 1975) das Erlöschen des Wohnungseigentums nach sich zieht und in weiterer Folge die Neuparifizierung beziehungsweise Neufestsetzung der Nutzwerte erzwingt.

Entscheidungen
7