Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Mike H***** wird verworfen. Aus deren Anlass wird das angefochtene Urteil - das im Übrigen unberührt bleibt - in amtswegiger Wahrnehmung der Nichtigkeitsgründe des § 281 Abs 1 (zu A./) Z 9 lit a und (zu C./) Z 10a StPO gemäß § 290 Abs 1 StPO in den Marlies …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Marlies K***** des Vergehens der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 1 erster Satz StGB (A./), des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, 148 zweiter Fall, 15 StGB (B.…
Rechtliche Beurteilung Nur der Angeklagte Mike H***** bekämpft diesen Schuldspruch mit auf § 281 Abs 1 Z 5, 5a und 10a (richtig: 10) StPO gestützter Nichtigkeitsbeschwerde, der jedoch keine Berechtigung zukommt. Mit der Mängelrüge releviert der Beschwerdeführer keinen aus § 281 Abs 1 Z 5 StPO beachtlichen Mangel, sondern …