JudikaturJustizRS0118612

RS0118612 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. August 2021

Das Gericht hat in jeder Lage des Verfahrens - auch noch im Rechtsmittelverfahren - die Einbeziehung des gesetzlichen Vertreters zu veranlassen und ihm die Möglichkeit einer Genehmigung bisher unwirksamer Prozesshandlungen der vom Vertretungsmangel betroffenen Partei zu eröffnen.

Entscheidungen
15