JudikaturJustizRS0118569

RS0118569 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Mai 2021

Für eine Zuständigkeitsvereinbarung bestehen keine inhaltlichen Vorbedingungen; eine Delegierung ist hingegen nur nach strenger Prüfung der Zweckmäßigkeit zulässig; so auch schon 4 Nd 514/02.

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