Spruch Zur Verhandlung und Entscheidung der Rechtssache wird an Stelle des Handelsgerichts Wien das Landesgericht Salzburg als örtlich zuständig bestimmt.…
Text Begründung: Die klagende Baugesellschaft m.b.H. (mit dem Sitz im Sprengel des Landesgerichts Wels) errichtete im Auftrag der erstbeklagten Partei, einer GmbH Co KG, auf einem in St. Gilgen (im Sprengel des Landesgerichts Salzburg, im Grenzgebiet zu Oberösterreich) gelegenen Grundstück einen Zaun un…
Rechtliche Beurteilung Der Delegierungsantrag ist berechtigt. Gemäß § 31 Abs 1 JN kann aus Gründen der Zweckmäßigkeit auf Antrag einer Partei anstelle des an sich zuständigen Gerichts ein anderes Gericht gleicher Gattung zur Verhandlung und Entscheidung bestimmt werden, wobei nach Abs 2 Delegierungen aus einem Oberlandesg…