Spruch Der außerordentliche Revisionsrekurs wird, soweit er sich 1. a) gegen die Zurückweisung des Rekurses gegen Punkt 1.) des erstgerichtlichen Beschlusses wendet, und 1. b) gegen die Zurückweisung des Rekurses gegen Punkt 2.) des erstgerichtlichen Beschlusses wendet und die mit Beschluss vom 17. August …
Text Begründung: Das Erstgericht fasste am 27. Juni 2003 folgenden Beschluss: "1.) Dieses Exekutionsverfahren wird gemäß § 39 (1) Z 6 EO eingestellt , mit Wirkung 'ex nunc'. Das darüber hinausgehende Begehren der betreibenden Partei vom 10. 6. 2002, ON 109 (Einstellung in Form der Zurückziehung aller An…
Rechtliche Beurteilung Der "außerordentliche" Revisionsrekurs der verpflichteten Partei ist teilweise jedenfalls unzulässig, teilweise ist er mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage, von deren Lösung die Entscheidung abhinge, unzulässig, teilweise hat der Oberste Gerichtshof (noch) keine Kognitionsbefugnis zur Er…