Spruch A. über die außerordentlichen Revisionsrekurse gegen die Beschlüsse Punkt I. und II., mit denen den Rekursen gegen die Beschlüsse des Landesgerichts Salzburg vom 10. Dezember 2007, 1 Cg 227/05g 38, und vom 17. Oktober 2007, 1 Cg 225/05g 33, nicht Folge gegeben wurde: Die Revisionsrekurse werden zu…
Text Begründung: Den Gegenstand des Verfahrens bildet ein Vermächtnis des Erblassers, nach dem die Klägerinnen eine Liegenschaft samt Zweifamilienhaus ins Wohnungseigentum übertragen erhalten sollen. Ihre Vermächtnisklage gegen den Universalerben ist mit dem Hauptbegehren auf die Herausgabe der Liegensc…
Rechtliche Beurteilung Der Beklagte erhob gegen beide zur Gänze bestätigenden (die Urteilsberichtigung und die Richtigstellung der Parteienbezeichnung betreffenden) Rekursentscheidungen außerordentliche Revisionsrekurse, die jedoch absolut unzulässig sind. § 528 Abs 2 Z 2 ZPO sieht nämlich vor, dass der Revisionsrekurs je…