JudikaturJustizRS0118481

RS0118481 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Juli 2016

Wohnungseigentum kann an einer Liegenschaft bereits vor Errichtung der Gebäude nur auf Grund der behördlich genehmigten Baupläne begründet werden. Für die Einverleibung von Wohnungseigentum ist die Errichtung des Baus selbst nicht Voraussetzung.

Entscheidungen
4