JudikaturJustizRS0118461

RS0118461 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. September 2019

Auch die Zulässigkeit vorzeitiger Kündigungsvereinbarungen oder Auflösungsvereinbarungen zugunsten des Baurechtsnehmers sind mit dem Baurecht nur so weit vereinbar, als die vereinbarten Gründe an Gewicht den in § 4 Abs 2 BauRG normierten Erlöschungsgrund erreichen.

Entscheidungen
3