Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit EUR 749,70 (darin EUR 124,95 USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Die klagende (Wohnungs )Eigentümergemeinschaft begehrte von der beklagten Wohnungseigentümerin die Zahlung von zuletzt EUR 20.639,01 sA, darin EUR 11.884,39 für den Fensteraustausch. Dieser Austausch sei von der Mehrheit, nämlich von 1040/2022 Anteilen, rechtswirksam mittels …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. Die Rechtsmittelwerberin macht im Wesentlichen geltend, da eine Wohnungseigentümerin deponiert habe, sie schließe sich der Mehrheit an, hätte sie mit ihrem Anteil nicht als zustimmend gewertet werd…