Spruch I. Der an den Obersten Gerichtshof adressierte Schriftsatz der klagenden Partei vom 20. 3. 2013 wird zurückgewiesen. II. Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass die Entscheidung zu lauten hat: Die beklagte Partei ist schuldig, die Präparierung …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer einer aus drei Grundstücken bestehenden Liegenschaft in D*****, Vorarlberg, mit einem Haus, das er mit seiner Familie ganzjährig bewohnt. Die Liegenschaft ist durch einen Güterweg mit dem öffentlichen Wegenetz verbunden. Dieser Güterweg wird von einer S…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht aufgrund einer verfehlten Rechtsansicht die Rechtswirksamkeit der Vereinbarung vom 28. 10. 2008 nicht prüfte. Sie ist auch teilweise berechtigt. I. Einmaligkeit des Rechtsmittels: Auf den beim Obersten Gerichtshof eingebrachten weiteren Schriftsat…