JudikaturJustizRS0118358

RS0118358 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Oktober 2018

Ebenso wie Bestimmungen der Bauordnung sind auch Auflagen, die im Rahmen der Baubewilligung erteilt werden, als Schutzgesetze iSd § 1311 ABGB anzusehen.

Entscheidungen
5