JudikaturJustizRS0118342

RS0118342 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Januar 2024

Eine Rechtsrüge, die beweiswürdigende Erwägungen anstellt und nicht deutlich macht, welche konkreten Feststellungen sie vermisst, ist nicht am Verfahrensrecht ausgerichtet.

Entscheidungen
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