Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass das Ersturteil wiederhergestellt wird. Der Beklagte ist schuldig, dem Kläger EUR 265, - an Pauschalgebühr dritter Instanz zu ersetzen. Darüber hinaus werden die Kosten der Rechtsmittelverfahren gegeneinan…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Pächter und Jagdausübungsberechtigter der Genossenschaftsjagd G***** sowie der Eigenjagd der österreichischen Bundesforste G*****. Sein Jagdgebiet umfasst nahezu das gesamte Gemeindegebiet von G*****, dem Hauptort des W*****tals, durch das eine Landesstraße führt…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist zulässig und teilweise auch berechtigt. Keine Berechtigung kommt der Revision insoweit zu, als sie sich, da der Kläger ausdrücklich die gänzliche Stattgebung des (eingeschränkten) Klagebegehrens anstrebt, weiterhin auch gegen die Abweisung des das Dachsforschungsprojekt …