Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichtes aufgehoben und diesem die Einleitung des gesetzmäßigen Verfahrens über die Klage unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen wird. Die Reku…
Text Begründung: Die klagende Partei begehrt mit der als "Hypothekarklage" bezeichneten Klage von der Beklagten die Zahlung von EUR 20.048,73 sA bei sonstiger Exekution in ihren in der Klage näher bezeichneten Liegenschaftsanteil verbunden mit dem Wohnungseigentum; sie beantragt weiters die Anmerkung de…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und auch berechtigt. Die klagende Partei macht in ihrem Rechtsmittel geltend, mit der Erhebung der Hypothekarklage keinen Anspruch auf Zahlung einer Geldleistung geltend zu machen, sondern vielmehr den aus dem dinglichen Pfandrecht an der Sache aus § 461 ABGB resulti…