JudikaturJustizRS0118239

RS0118239 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. März 2024

Die Bestimmung der Zuständigkeit durch den Obersten Gerichtshof setzt unter anderem voraus, dass sowohl die inländische Gerichtsbarkeit (internationale Zuständigkeit) gegeben, ein österreichisches Gericht jedoch nicht örtlich zuständig ist.

Entscheidungen
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