Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben. Dem Erstgericht wird die Fortsetzung des Eintragungsverfahrens und die neuerliche Entscheidung aufgetragen. …
Text Begründung: Die L***** GmbH mit dem Sitz in T***** wurde mit Notariatsakt vom 20. 11. 2002 errichtet und am 18. 12. 2002 ins Firmenbuch beim Landesgericht L***** eingetragen. Ihr Stammkapital beträgt 35.000 EUR und ist zur Gänze bar eingezahlt. Alleiniger Gesellschafter und selbständig vertretungsb…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Gesellschaft und ihres selbständig vertretungsbefugten Geschäftsführers ist zulässig und im Sinn des hilfsweise gestellten Aufhebungsantrages auch berechtigt: Zu beurteilen ist die Einbringung zweier nicht protokollierter Einzelunternehmen als Sacheinlage in eine zunächst dur…