Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss, der hinsichtlich der Bestimmung der Gebühren des Sachverständigen sowie der Auszahlungsanordnung als nicht in Beschwerde gezogen unberührt bleibt, wird in seinem Ausspruch nach § 2 Abs 2 GEG dahin abgeändert, dass lediglich die Mutter S* M* …
Text Begründung: Die Mutter ist kraft Gesetzes seit der Geburt allein mit der Obsorge für ihre Kinder betraut (§ 177 Abs 2 Satz 1 ABGB). Als die Kinder ca 14 Monate alt waren, stimmte sie einer freiwilligen vollen Erziehung der Kinder durch Pflegeeltern zu. Am 18. 10. 2013 widerrief die Mutter ihre Zusti…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs der Pflegeeltern ist zulässig (4 Ob 130/13s; 5 Ob 203/15m); er ist auch berechtigt. 1. Werden Sachverständigengebühren aus Amtsgeldern berichtigt, so sind diese Kosten gemäß § 2 Abs 1 Satz 1 GEG dem Bund von der Partei zu ersetzen, die „nach den bestehenden Vorschriften“ hiezu verpflichte…