Spruch Dem Revisionsrekurs der Antragsteller wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie zu lauten haben: "Die Antragsgegner sind je zur Hälfte schuldig, den Antragstellern den Betrag vom EUR 14.534,56 samt 4 % Zinsen seit 7. Februar 1996 binnen 14 Tagen zu bez…
Text Begründung: Die Antragsteller sind Mitmieter der Wohnung Top Nr. 8/8a im Haus ***** welches im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses und der geleisteten Zahlung im Hälfteeigentum jeweils der Antragsgegner stand. Das Haus wurde damals von der Hausverwaltung C.Th. Gasselseder Co, Augustinerstraße 12…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Antragsteller ist zulässig und auch berechtigt. Beim Anspruch nach § 27 Abs 1 Z 1 MRG handelt es sich um einen besonderen im Gesetz geregelten Kondiktionsanspruch. Es gilt daher, dass die Rückabwicklung der fehlgeschlagenen Leistung zwischen denjenigen Personen vorzunehmen is…