JudikaturJustizRS0118112

RS0118112 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Januar 2007

Die Formulierung in Art 4 Abs 5 der ABS 1995 geht von einer Nachzahlung aus, die in der Differenz zwischen der tatsächlich bezahlten Prämie und jenem Betrag besteht, um den die Prämie höher gewesen wäre, wenn der Vertrag nur für die Zeit abgeschlossen worden wäre, während der er tatsächlich bestanden hat. Die sich vorliegendenfalls aus der Antragspolizze einerseits und der Regelung des Art 4 Abs 5 ABS andererseits ergebenden Berechnungsmethoden sind damit nicht in Übereinstimmung zu bringen und rechnerisch nicht nachvollziehbar. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass es zur Berechnung der Rückforderung zu keiner ausreichenden Einigung der Parteien gekommen ist und dementsprechend die Bedingung als nicht beigesetzt zu beurteilen ist.

Entscheidungen
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