JudikaturJustizRS0118083

RS0118083 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Mai 2023

Die Bemessung der Pauschalkosten hat einerseits vor allem Umfang und Aufwand des Verfahrens, andererseits - um unbillige Härten zu vermeiden - auch die Leistungsfähigkeit des rechtskräftig verurteilten Disziplinarbeschuldigten zu berücksichtigen.

Entscheidungen
21